E-Rechnung für GLS Geschäftskunden
Ab dem 01. Januar 2025 wird der Empfang von E-Rechnungen gemäß DIN EN16931 im B2B-Bereich in Deutschland verpflichtend. GLS bereitet den Empfang und die Erstellung von E-Rechnungen vor. Eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2026 erlaubt weiterhin PDF- oder Papierrechnungen. GLS plant, Ihnen E-Rechnungen bereits ab dem ersten Quartal 2025 bereitzustellen.
Flexibilität durch ZUGFeRD und X-Rechnung
Das Format ZUGFeRD kombiniert ein menschenlesbares PDF/A3 mit einer XML-Datei, sodass Rechnungen sowohl manuell als auch automatisiert verarbeitet werden können. Kunden erhalten das gewohnte Layout, auch wenn eine XML-Verarbeitung noch nicht möglich ist. Die X-Rechnung, ein XML-basiertes Format, ermöglicht eine vollständig automatisierte Verarbeitung und entspricht der EU-Richtlinie 2014/55/EU. GLS bietet beide Formate auf Anfrage an.
Allgemeines zum Thema E-Rechnung:
Mit einer E-Rechnung können Rechnungsinformationen elektronisch:
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übermittelt
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automatisiert empfangen
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automatisiert weiterverarbeitet
- zur Auszahlung gebracht werden. Damit wird eine durchgehende digitale Bearbeitung der Rechnungen von der Erstellung bis zur Zahlung möglich.
- Rechnungsinhalte werden in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dargestellt (anders als bei einer Papierrechnung oder PDF-Datei). In Deutschland gibt es zwei Standardformate für E-Rechnungen (Norm EN-16931).
In welchem Format wird GLS seine Rechnungen im B2B-Bereich erstellen?
GLS wird das Format ZUGFeRD 2.2 als Standard für E-Rechnungen verwenden.
Bietet GLS auch die Möglichkeit an, X-Rechnungen zu erhalten?
Ja, wenden Sie sich bei Bedarf gerne an Ihren GLS-Ansprechpartner.
Unterscheidet sich das Layout des PDF der ZUGFeRD E-Rechnung von den bisherigen Rechnungen?
Nein, das Layout der PDF bleibt auch in der E-Rechnung im ZUGFeRD identisch zum heutigen Layout.
Wie werden elektronische Rechnungen übermittelt?
Die E-Rechnungen werden elektronisch auf den üblichen Wegen an Sie übermittelt, also per E-Mail oder per Bereitstellung in unserem Kundenportal oder auf einem SFTP-Server.
Wenn Sie Ihre Rechnung bisher über einen der genannten Kanäle erhalten haben und keine Änderung wünschen, ist ihrerseits keine Aktion nötig. Falls Sie für die automatische Bearbeitung einen neuen Eingangskanal eingerichtet haben (z.B. eine abweichende E-Mail-Adresse), teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit.
Was muss ich tun, wenn ich weiterhin eine Rechnung in Papierform erhalten möchte?
Teilen Sie dies bitte Ihrem GLS-Ansprechpartner mit, wir werden dies selbstverständlich für die Übergangsfrist berücksichtigen.