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    Embargos und Sanktionen

    Embargos und Sanktionen sind staatliche Maßnahmen, die im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik eingesetzt werden, um LĂ€nder, Organisationen oder Einzelpersonen wirtschaftlich und politisch zu beeinflussen. Embargos umfassen HandelsbeschrĂ€nkungen, die den Export oder Import von Waren, Dienstleistungen und finanziellen Mitteln einschrĂ€nken oder verbieten. Sie können sich auf ganze LĂ€nder oder spezifische GĂŒter beziehen. Sanktionen sind detailliertere Maßnahmen, die auf bestimmte Einzelpersonen, Unternehmen oder Wirtschaftssektoren abzielen, um politischen Druck auszuĂŒben. Diese können finanzielle BeschrĂ€nkungen, Reiseverbote oder den Zugang zu internationalen MĂ€rkten einschrĂ€nken. Beide Instrumente zielen darauf ab, politische Ziele zu erreichen oder Verhalten zu Ă€ndern, ohne militĂ€rische Gewalt anzuwenden.






    Wissenswertes zu Sanktionen, Embargos und BeschrÀnkungen


    Unsere Kunden versenden tĂ€glich weltweit Pakete – allerdings gibt es Regeln, die den Versand an bestimmte EmpfĂ€nger, Organisationen oder LĂ€nder einschrĂ€nken.

    Diese BeschrĂ€nkungen, auch Sanktionen oder Embargos genannt, zielen darauf ab, die Bereitstellung bestimmter GĂŒter, Dienstleistungen, von Wissen oder finanziellen Mitteln zu verhindern.

    Es liegt in Ihrer Verantwortung als Versender zu ĂŒberprĂŒfen, ob Ihr Versandgut von solchen Embargos oder Ausfuhrkontrollen betroffen ist.

    Bei VerstĂ¶ĂŸen dĂŒrfen wir als Versanddienstleister Maßnahmen ergreifen, dazu zĂ€hlt auch die Entsorgung des Pakets. Als Versender könnten Sie außerdem Ermittlungen durch die zustĂ€ndigen Behörden ausgesetzt werden.

    Wo erhalte ich aktuelle Informationen?

    Wenn Sie Pakete von Deutschland aus versenden, sollten Sie sich auf der Seite des Bundesamtes fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informieren. Die Website bietet auch Verweise auf relevante Informationen, die von der UN und der EU veröffentlicht wurden.



    Personenbezogene Embargos

    Das Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht auf seiner oben genannten Website MerkblĂ€tter zu lĂ€nderunabhĂ€ngigen Embargomaßnahmen zur BekĂ€mpfung des Terrorismus inklusive Verweisen auf Namenslisten des Sanktionsausschusses der Vereinten Nationen.

    Danach ist es grundsĂ€tzlich verboten, den in den Verbotslisten benannten Personen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur VerfĂŒgung zu stellen. Hierunter fĂ€llt zum Beispiel die Auszahlung von Bargeld, die Hingabe eines Schecks oder die Lieferung einer Ware.

    Es handelt sich oft um Einzelpersonen und Organisationen, die mit den auf der Embargoliste befindlichen LĂ€ndern verbunden oder dort ansĂ€ssig sind. Sie können sich jedoch auch ĂŒberall sonst in der Welt aufhalten. Falls Sie GĂŒter an eine auf den Verbotslisten befindliche Einzelperson oder Organisation versenden möchten, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

     

    LĂ€nderbezogene Embargos

    Bitte beachten Sie, dass sich die Embargo-LĂ€nderliste von Zeit zu Zeit Ă€ndern kann. Deshalb sollten Sie den Status eines Landes prĂŒfen, bevor Sie ein Paket dorthin versenden.

    Hier finden Sie die aktuelle Embargo-LĂ€nderliste: Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    FĂŒr jedes dieser LĂ€nder existieren spezielle BeschrĂ€nkungen in Bezug auf die einzufĂŒhrenden GĂŒter. Oft handelt es sich dabei um GĂŒter, die sowohl zivilen als auch militĂ€rischen Zwecken zugefĂŒhrt werden können (sog. Dual-Use-GĂŒter). Falls Sie Pakete in LĂ€nder versenden, die einer Exportkontrolle unterliegen, mĂŒssen Sie sicherstellen, dass Sie hierzu berechtigt sind.

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